WICHTIGE INFORMATION
Aufgrund einer aktuellen Bundesverordnung muss ab 14.02.2020 für jeden Patienten,
der im Notdienst behandelt wird, eine Notdienstgrundgebühr in Höhe von 50 Euro/netto erhoben werden.
Diese Grundgebühr wurde eingeführt, da die notdienstleistenden Tierärzte zunehmend und massiv auch zur Behandlung von nicht lebensbedrohlich erkrankten Patienten in Anspruch genommen werden.
Wir weisen ergänzend darauf hin, dass unsere Klinik in weitem Umkreis die einzige Institution ist, die einen Notfalldienst in der Nacht anbietet.
Aktuell ist damit auch für uns die Grenze der Belastbarkeit erreicht. Der Fachkräftemangel verschärft die Situation noch zunehmend.
Die nun gesetzlich vorgegebene Gebühr ist notwendig, damit wir auch weiterhin die Versorgung Ihres Tieres im Notdienst anbieten und gewährleisten können.
Wir bitten um Ihr Verständnis.